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AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
© Copyright PSA Lausitz 04/2010
Sämtliche Daten sowie alle Teile dieses Dokuments unterliegen dem Urheberrecht. Alle Rechte sind
geschützt. Jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung, ganz oder teilweise, bedarf der vorherigen
Zustimmung der Firma PSA Lausitz
1. Allgemeines zu den AGB´s
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen
schriftlichen Anerkennung. Mündliche Nebenabreden sind nur
gültig, wenn sie von PSA Lausitz schriftlich (per Fax oder email) bestätigt wurden.
Rechtliches Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmern von Ausbildungen, Lehrgängen oder sonstige in
Anspruch genommenen Leistungen von PSA Lausitz ist bis auf weiteres ein Dienstleistungsvertrag i.S.v.
§§ 611 ff. BGB.
2. Schriftliche Anmeldung
Kursanmeldungen gelten ausnahmslos für Personen ab 18 Jahren und ohne gesetzliche Vorstrafen.
Der Kursteilnehmer erklärt mit der schriftlichen Anmeldung seine bindende Teilnahme an dem in der
Anmeldung bezeichneten Kurs und erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Reservierung des Teilnehmerplatzes erfolgt nach der schriftlichen Anmeldung in Form des
Anmeldeformulars und Eingang des Anzahlungsbetrages.
PSA Lausitz behält sich vor, Kursteilnehmern ohne Angabe eines Grundes
abzusagen.
3. Absage / Verhinderung / Kostenrückerstattung
Bis zu einer Woche vor Kursbeginn hat der Kursteilnehmer das Recht, den angemeldeten Kurstermin bei
Vorliegen eines wichtigen Grundes abzusagen. In diesem Falle hat PSA Lausitz Anspruch auf 50% der in
der Anmeldung ausgewiesenen Kursteilnehmergebühr.
Sollte eine fristgerechte Absage nicht vorliegen, erhebt PSA Lausitz Anspruch auf 100% der in der
Anmeldung ausgewiesenen Teilnehmergebühr.
Erfolgt eine Absage aus gesundheitlichen Gründen und liegt ein entsprechendes ärztliches Attest vor,
behält sich PSA Lausitz vor, Anspruch auf 20% der in der Anmeldung ausgewiesenen Teilnehmergebühr
zu erheben.
Generell erfolgen Kursabsagen per Post als Einschreiben oder werden von PSA Lausitz schriftlich
bestätigt.
Genannte Entgeltverpflichtungen können entfallen, wenn der Kursteilnehmer eine
Ersatzperson benennen kann, die den Kurspreis in voller Höhe entrichtet.
Des Weiteren ist PSA Lausitz berechtigt, Kurse abzusagen, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht
erreicht wurde und eine wirtschaftlich rentable Durchführung des Kurses nicht gewährleistet ist.
Ist die Realisierung eines Kurses infolge höherer Gewalt, durch
behördliche Maßnahmen oder Verfügungen oder durch sonstige, von
PSA Lausitz nicht zu vertretende Umstände, unmöglich oder nur eingeschränkt
oder anderweitig möglich, kann der Kursteilnehmer hieraus weder
Schadenersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Sollte aus den genannten Umständen ein
Kurs ausfallen, werden die gezahlten Kursbeiträge umgehend erstattet. Bei einer deutlich eingeschränkten
Kursdurchführung besteht die Möglichkeit, dass die Kursgebühren um 40 % gemindert werden.
Generell erfolgen Zahlungserstattungen zinsfrei innerhalb von zwei Wochen per
Banküberweisung.
4. Pflichten von PSA Lausitz / Kursdurchführung
Die Firma PSA Lausitz verpflichtet sich, Kurse nach bestem Wissen und Gewissen
mit der geschäftsüblichen Sorgfalt durchzuführen. Art und Weise der
Kursrealisierung wird allein durch die Fa. PSA Lausitz nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.
PSA Lausitz ist berechtigt, die Anzahl der Ausbilder und die
Erteilung von Unteraufträgen an Dritte etc. zu bestimmen.
PSA Lausitz unterliegt gegenüber Dritten der Schweigepflicht. Diese Einhaltung der Schweigepflicht gilt
jedoch nicht gegenüber Behörden.
5. Pflichten des Kursteilnehmers
Die Teilnehmerpflicht erstreckt sich auf alle von PSA Lausitz geforderten, den
Kurs betreffenden Dokumenten (Kopie Personalausweis, Führungszeugnis,
Nachweis Privathaftpflichtversicherung, Kopie Führerschein, Kopie
waffenrechtliche Unterlagen etc.) fristgerecht vor Lehrgangsbeginn einzureichen
und ausnahmslos auf alle Fragen im Zusammenhang mit dem Lehrgang vollständig und wahrheitsgemäß
Antwort zu geben.
Weiterhin verpflichtet sich Kursteilnehmer zu einer konstruktiven und aktiven
Kooperation mit den Ausbildern. Der Kursteilnehmer ist bereit, den
Anweisungen, insbesondere bei Schießkursen, genau Folge zu leisten.
Bei Schießkursen informiert sich der Kursteilnehmer vorab und selbständig über
die allgemein geltenden Sicherheitsregularien im Schusswaffenumgang.
Des Weiteren macht sich der Kursteilnehmer mit den auf jeder Schießstätte aushängenden Vorschriften
vor Ort vertraut. Bei etwaigen Unbestimmtheiten wendet er sich unverzüglich an einen der anwesenden
Schießausbilder.
Der Schießteilnehmer achtet selbst auf den für ihn angemessenen Gehörschutz. Speziell für die Schieß-
und Survivalkurse nutzt der Kursteilnehmer geeignete Kleidung und Schuhzeug.
Mitnahme von eigenen Waffen zu einem Schießkurs erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung auf der
schriftlichen Anmeldung und unter Einhaltung geltender waffenrechtlicher Vorschriften – dies impliziert das
Mitführen der notwendigen
waffenrechtlichen Dokumente.
Jeder Schütze ist für das Auf- und Umstellen seiner Zielscheiben selbst verantwortlich. PSA Lausitz stellt
das geeignete Scheibenmaterial sowie die Scheibenständer zur Verfügung.
Nicht erlaubt ist das Mitnehmen von nicht eigenen Munitions- oder Waffenteilen nach
dem Schießkurs (z. B. als Kursandenken oder Souvenir).
Ton- oder Filmaufzeichnungen von Kursen bedarf der vorherigen schriftlichen Einverständnis von PSA
Lausitz.
Bei der Teilnahme an Schießkursen gilt striktes Alkohol- sowie Drogenverbot.
Weiterhin besteht Schießverbot für Kursteilnehmer, die Medikamente konsumieren, welche die
Reaktionsfähigkeit bzw. Wahrnehmung beeinflussen. Gleiches gilt für Psychopharmazeutika.
6. Sonstiges
Bei den jeweiligen Schießterminen werden von der Fa. PSA Lausitz Bilder bzw. Fots aufegnommen, die
auf der firmeneigenen website ausgestellt und erworben werden können. Sollte ein Teilnehmer nicht mit
der Veröffentlichung einverstanden sein, so soll er dies vor Beginn der Schießtermine schriftlich mitteilen.
7. Ausschluss von Teilnehmern
PSA Lausitz ist ferner berechtigt, Kursteilnehmer während der laufenden Kurse auszuschließen, sofern
diese die geforderten Sicherheitsvorschriften missachten, den Anweisungen der Ausbilder nicht Folge
leisten oder den Kurs vorsätzlich stören. Sollte einer der aufgezählten Gründe vorliegen, so werden keine
Zahlungen zurückerstattet.
8. Haftung
PSA Lausitz übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein durch einen Kursteilnehmer verursacht
werden. Der Kursteilnehmer stellt PSA Lausitz von Schadensersatzansprüchen anderer Teilnehmer oder
Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei.
PSA Lausitz haftet nur für von eigenen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
PSA Lausitz schließt die Haftung für Kleidung vom Teilnehmer und vom Teilnehmer zum Lehrgang
mitgebrachter persönlicher Gegenstände (Waffen, PCs, Kfz, technische Geräte etc.) oder Verletzungen
(auch Knalltraumatas) am Kursteilnehmer aus, soweit der Schaden oder die Verletzung nicht durch einen
Angestellten oder Ausbilder von PSA Lausitz schuldhaft oder grob fahrlässig verursacht wurde. Jede
weitergehende Haftung wird für PSA Lausitz und seine Mitarbeiter sowie von PSA Lausitz beauftragten
Dritten ausgeschlossen.
9. Vergütung der Kosten / Zahlungsmodalitäten
Für alle Kurse werden die auf dem Anmeldeformular ausgewiesenen Beträge fällig. In diesem
Zahlungsbetrag sind keine Verpflegungs- oder Reisekosten enthalten.
U.U. kommen bei Schießkursen noch zusätzliche Beträge für Leihwaffen und Munition hinzu.
Nach der schriftlichen Anmeldung wird eine Anzahlung i.H.v. 50% des auf dem Anmeldeformular
ausgewiesenen Betrages unmittelbar fällig. Die restlichen 50% müssen spätestens einen Tag vor
Kursbeginn auf dem angegebenen Bankkonto gutgeschrieben sein.
Eventuell werden bei Schießkursen weitere Kosten für Munition oder Leihwaffen sofort nach Kursende
fällig.
10. Speicherung von personenbezogenen Daten
Der Teilnehmer stimmt der Speicherung seiner Anmeldedaten zum Zwecke der elektronischen
Datenverarbeitung zu.
11. Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch für seine Rechtswirksamkeit im Ganzen oder in Teilen ist
der Hauptsitz der Firma PSA Lausitz.
12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu
ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.
AGB
Impressum
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